Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Bezirksgericht Mattighofen
Am Amtsgericht Bezirksgericht Mattighofen sind 4 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Bezirksgericht Mattighofen
- Wohnhaus22. Oktober 2026Wohnhaus in Geretsberg Gasteig5132 Geretsberg GasteigAmtsgericht Bezirksgericht Mattighofen406.866 €
- Wohnhaus mit Garage22. Oktober 2026Wohnhaus mit Garage in Munderfing Bradirn5222 Munderfing BradirnAmtsgericht Bezirksgericht Mattighofen334.466 €
- Haushälfte und Gartenparzelle22. Oktober 2026Haushälfte und Gartenparzelle in Munderfing Bradirn5222 Munderfing BradirnAmtsgericht Bezirksgericht Mattighofen335.309 €
- Wohnhaus mit Garten12. November 2026Wohnhaus mit Garten in Munderfing Valentinhaft5222 Munderfing ValentinhaftAmtsgericht Bezirksgericht MattighofenAuf Anfrage
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Bezirksgericht Mattighofen
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Bezirksgericht Mattighofen?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Bezirksgericht Mattighofen 4 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Bezirksgericht Mattighofen?
Der nächste Termin ist am 22. Oktober 2026 um 07:00: Wohnhaus in Geretsberg Gasteig, Amtsgericht Bezirksgericht Mattighofen.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Bezirksgericht Mattighofen zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Bezirksgericht Mattighofen. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Bezirksgericht Mattighofen?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 335.309 € (3 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.